Nachhaltigkeitsräte und beratende Kommissionen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsbereiche zusammen. Nachhaltigkeitsräte und Kommissionen beraten die Verwaltung und Politik bei Nachhaltigkeitsfragen aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und Umweltperspektive. Sie dienen der gegenseitigen Information und Sensibilisierung und fördern den gesellschaftlichen Dialog über Nachhaltigkeit. Dadurch leisten sie auch eine kritische Perspektive auf die Tätigkeiten von Politik und Verwaltung. Sie erlauben das frühzeitige Einbeziehen unterschiedlicher Interessen und unterstützen so das Erarbeiten von abgestimmten und tragfähigen Lösungen. In der Regel besitzen Nachhaltigkeitsräte keine Entscheidungskompetenzen.
Wie kann die Agenda 2030 bekannt gemacht werden? Wie können Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gewonnen werden?
Wie können Anreize für die Umsetzung der Agenda 2030 / von Nachhaltigkeit gesetzt werden?
Wie kann die Ausgangslage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit erfasst werden? Wie können Leistungen gemessen, überprüft und für Lern- und Anpassungsprozesse genutzt werden?
Wie können die verwaltungsinterne Zusammenarbeit für Nachhaltigkeit gestärkt und Nachhaltigkeitskulturen etabliert werden?
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?
Wie können umfassende Nachhaltigkeitsstrategien / Strategien für die Umsetzung der Agenda 2030 erstellt werden?
Wie kann Nachhaltigkeit in Grundlagen, Strukturen und Prozessen verankert werden?
Wie kann die Politik für Nachhaltige Entwicklung gestärkt werden?
Wie kann die Politik für nachhaltige Entwicklung kohärent ausgestaltet werden?