Nachhaltigkeitsräte und beratende Kommissionen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsbereiche zusammen. Nachhaltigkeitsräte und Kommissionen beraten die Verwaltung und Politik bei Nachhaltigkeitsfragen aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und Umweltperspektive. Sie dienen der gegenseitigen Information und Sensibilisierung und fördern den gesellschaftlichen Dialog über Nachhaltigkeit. Dadurch leisten sie auch eine kritische Perspektive auf die Tätigkeiten von Politik und Verwaltung. Sie erlauben das frühzeitige Einbeziehen unterschiedlicher Interessen und unterstützen so das Erarbeiten von abgestimmten und tragfähigen Lösungen. In der Regel besitzen Nachhaltigkeitsräte keine Entscheidungskompetenzen.
Wie kann mit verwaltungsexternen Partnern zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung effektiv zusammengearbeitet werden?