Die Agenda 2030 ist rechtlich nicht verbindlich. Sie gehört zum sogenannten völkerrechtlichen Soft Law. Alle UNO-Mitgliedstaaten, auch die Schweiz, haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen. Der Bundesrat anerkennt die Agenda 2030 als Referenzrahmen seiner nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik.
In der Bundesverfassung ist Nachhaltigkeit als Staatszweck verankert (Art. 2 BV). Auch die Kantone sollen sich gemäss Bundesverfassung nachhaltig entwickeln (Art. 73 BV).
Umfassende Informationen zur Agenda 2030 und zur Umsetzung auf Bundesebene finden Sie auf der Seite der Bundesverwaltung.
Eine leicht zu lesende Erklärung zur Agenda 2030 bietet die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe.
Für die Agenda 2030 auf kantonaler Ebene ist das Netzwerk der kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen die zentrale Anlaufstelle. Es vernetzt die kantonalen Fachstellen für nachhaltige Entwicklung und bietet Informationen zu den zuständigen Stellen in den Kantonen, gemeinsamen Aktivitäten sowie Praxisbeispielen zur Umsetzung der Agenda 2030. Dem Netzwerk gehören Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Amts- und Fachstellen für nachhaltige Entwicklung an. Es fördert den Austausch zwischen den Kantonen sowie mit Bund und Gemeinden.
Die Webseite «SDGital2030.ch» zeigt die Zwischenbilanz der Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz. Sie dient der Bestandesaufnahme. Die Toolbox Agenda 2030 versammelt gute Beispiele und Massnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie ist eine Informationsquelle und Umsetzungshilfe für Kantone, Städte und Gemeinden. Beide Webseiten sind interaktiv und werden laufend aktualisiert.