Gemeinden und Kantone können ihr Bodeneigentum im Baurecht abgeben oder ihr Bodeneigentum verkaufen, unter der Bedingung, dass die Bauherrschaft preisgünstigen Wohnraum errichtet.
Durch vertraglich geregelte Bedingungen für den Erwerb von Bauland kann der Anteil an preisgünstigem Wohnraum erhöht werden.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Durch die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum wird der Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erleichtert.