Kantone und Gemeinden können einen Aktions- oder Massnahmenplan zur Anpassung an den Klimawandel erarbeiten, in welchem konkrete Handlungsfelder und Massnahmen identifiziert werden.
Durch die Erarbeitung eines übergeordneten Aktions- oder Massnahmenplans kann eine systematische Anpassung an den Klimawandel erfolgen und wichtige Handlungsfelder können identifiziert werden.
Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.
Durch die Erarbeitung einer gezielten Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wird die Resilienz der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Umwelt gegenüber den Risiken, die mit dem Klimawandel verbunden sind, gestärkt.