Kantone und Gemeinden können einen Aktions- oder Massnahmenplan zur Anpassung an den Klimawandel erarbeiten, in welchem konkrete Handlungsfelder und Massnahmen identifiziert werden.
Durch die Erarbeitung eines übergeordneten Aktions- oder Massnahmenplans kann eine systematische Anpassung an den Klimawandel erfolgen und wichtige Handlungsfelder können identifiziert werden.
Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.
Durch eine systematische Anpassung an klimabedingte Risiken können Schadensereignisse im Siedlungsbereich reduziert werden.