Kantone und Gemeinden können Arbeitshilfen und Leitfäden bereitstellen, die Informationen und Richtlinien aufzeigen, an welche sich Bauverantwortliche bei der Sanierung und anderen baulichen Massnahmen von denkmalgeschützten Bauten orientieren können.
Arbeitshilfen und Leitfäden stellen eine einheitliche Umsetzung des Denkmalschutzes sicher.
Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).
Durch Arbeitshilfen und Leitfäden wird eine qualitativ hochstehende Baukultur bei der Sanierung von denkmalgeschützten Bauten sichergestellt.