Missverständnisse rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum tragen massgeblich zu Lebensmittelverschwendung in Privathaushalten bei. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel qualitativ einwandfrei ist. Es besagt aber nicht, ab wann das Produkt aus Lebensmittelsicherheitsgründe nicht mehr konsumiert werden sollte. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein Verbrauchsdatum. Gemeinden und Kantone können Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, indem sie Aufklärungsarbeit über das Mindesthaltbarkeitsdatum leisten.
Indem der Begriff «Mindesthaltbarkeitsdatum» richtig interpretiert wird, werden weniger Nahrungsmittel, die noch geniessbar sind, verschwendet.
Die vermeidbaren Lebensmittelverluste pro Kopf werden im Vergleich zu 2017 halbiert.
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht als Verfallsdatum verstehen wird die Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf reduziert.