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Bauliche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren

Publikationsdatum: 15. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Bauliche Schutzmassnahmen sind Schutzbauten wie beispielsweise Lawinenverbauungen, Steinschlagschutznetze oder Hochwasserschutzdämme, die den Ablauf eines Naturereignisses entscheidend beeinflussen und somit die Gefahr verringern.
Durch Konzepte oder Arbeitshilfen können Kantone und Gemeinden entweder selbst Schutzbauten bauen oder Private über die Möglichkeiten von Objektschutz informieren.

Wie wirkt sie?

Durch die Umsetzung von baulichen Massnahmen wird das Schutzniveau vor Naturgefahren erhöht.

Unterziel 11.b

Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.

Beitrag der Massnahme

Die konkrete Umsetzung von baulichen Massnahmen reduziert die Anzahl und die Auswirkungen von Schadensereignissen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Landschaft
Wegleitung Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren
Kanton Glarus
Merkblatt und Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Naturgefahren im Baubewilligungsverfahren und in der Nutzungsplanung
Kanton Bern
Arbeitshilfen zu baulichen Massnahmen
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