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Bauliche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren

Publikationsdatum: 16. August 2022
Letzte Änderung: 15. September 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Bauliche Schutzmassnahmen sind Schutzbauten wie beispielsweise Lawinenverbauungen, Steinschlagschutznetze oder Hochwasserschutzdämme, die den Ablauf eines Naturereignisses entscheidend beeinflussen und somit die Gefahr verringern.
Durch Konzepte oder Arbeitshilfen können Kantone und Gemeinden entweder selbst Schutzbauten bauen oder Private über die Möglichkeiten von Objektschutz informieren.

Wie wirkt sie?

Durch die Umsetzung von baulichen Massnahmen wird das Schutzniveau vor Naturgefahren erhöht.

Unterziel 11.5

In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Die Umsetzung von baulichen Massnahmen führt zu einem hohen Schutzniveau, wodurch die Widerstandsfähigkeit erhöht und das Schadenausmass begrenzt wird.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Landschaft
Wegleitung Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren
Kanton Glarus
Merkblatt und Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Naturgefahren im Baubewilligungsverfahren und in der Nutzungsplanung
Kanton Bern
Arbeitshilfen zu baulichen Massnahmen
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