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Beratung für Arbeitnehmende zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 24. März 2023
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Finanzierung

Was ist die Massnahme?

Kantone können Beratungsangebote und Hilfestellungen für Arbeitnehmende anbieten oder diese finanziell fördern. Die Beratungsangebote unterstützen bei Themen wie Arbeitsrecht, Stellensuche, Laufbahnberatung.

Wie wirkt sie?

Frauen und Männer erhalten Zugang zu Beratung zu Anliegen bezüglich Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Unterziel 5.4

Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt. Frauen und Männer profitieren von den entsprechenden Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.

Beitrag der Massnahme

Das Beratungsangebot unterstützt Frauen und Männer bei der Suche nach Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Basel-Land
Beratung für Frauen, insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Graubünden
Finanzielle Unterstützung des Beratungsangebot der Frauenzentrale
Appenzell Ausserhoden, Thurgau, St. Gallen
Beratungsstelle für Frauen und Männer, finanziert durch die Kantone AR, TG und SG
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