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Beratung zur Umstellung auf Biolandbau

Publikationsdatum: 4. August 2022
Letzte Änderung: 19. Juli 2024
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Unternehmen
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Um die Umstellung auf Biolandbau zu fördern, können Kantone über Landwirtschaftszentren oder Fachstellen Landwirtschaftsbetriebe beraten und unterstützen.

Wie wirkt sie?

Die Beratung kann die Vorbereitung zur Umstellung sowie die Umstellung selbst begleiten und auch Tipps zur Vermarktung liefern. Damit werden Wissenslücken geschlossen und Hürden für die Umstellung abgebaut.

Unterziel 15.8

Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.

Beitrag der Massnahme

Eine nachhaltige und standortangepasste landwirtschaftliche Produktion reduziert den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln und erhält den Boden. Sie kann ausserdem zum Erhalt und zur Verbesserung von Lebensräumen und der ökologischen Vernetzung beitragen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton St. Gallen
Beratung zu Bio- Richtlinien und -Weisungen, Produktionstechnik (Tierhaltung und Pflanzenbau), Betriebswirtschaft, Markt, Biodiversität
Kanton Schwyz
Beratung zur Umstellung auf Biolandbau und Ökologie (Biodiversitätsförderung, Nährstoffbilanzen)
Kanton Thurgau
Beratung durch das Kompetenzzentrum Arenenberg zu produktionstechnische und regelwerkspezifische Aspekten
Kanton Solothurn
Beratung durch das Bildungszentrum Wallierhof
Kanton Bern
Beratung durch Inforama zu allen Prozessen rund um die Umstellung auf Biolandbau
Kanton Aargau
Beratung durch das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg zur Umstellung auf Biolandbau
Kanton Graubünden
Beratung Biolandbau Beratung zur Umstellung, Richtlinien, Vermarktung
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