Ergänzungsleistungen für Familien sind für erwerbstätige Eltern gedacht, bei welchen das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenskosten reicht, insbesondere in Working-Poor-Haushalten. Kantone können durch Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwache Eltern oder Elternteile unterstützen, damit diese ihr Kind während der ersten sechs Monaten persönlich betreuen können.
Die Massnahme dient dem Kindswohl und verhindert im Rahmen der sozialen Prävention Bedürftigkeit.
Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.
Durch die Bereitstellung von Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen für Familien können Armutsrisiken bei Familien reduziert werden.