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Bereitstellung von Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen für Familien

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Familien
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Ergänzungsleistungen für Familien sind für erwerbstätige Eltern gedacht, bei welchen das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenskosten reicht, insbesondere in Working-Poor-Haushalten. Kantone können durch Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwache Eltern oder Elternteile unterstützen, damit diese ihr Kind während der ersten sechs Monaten persönlich betreuen können.

Wie wirkt sie?

Die Massnahme dient dem Kindswohl und verhindert im Rahmen der sozialen Prävention Bedürftigkeit.

Unterziel 1.3

Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.

Beitrag der Massnahme

Durch die Bereitstellung von Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen für Familien können Armutsrisiken bei Familien reduziert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Finanzhilfe für wirtschaftliche schwache Eltern, damit diese ihr Kind die ersten 6 Monate selbst betreuen können
Kanton Solothurn
Ergänzungsleistung für Familien mit Kindern unter 6 Jahren (keine Sozialhilfe)
Kanton St. Gallen
Finanzhilfe für wirtschaftliche schwache Eltern, damit diese ihr Kind die ersten 6 Monate selbst betreuen können
Kanton Waadt
Ergänzungsleistung für Familien mit Kindern unter 16 Jahren
Kanton Genf
Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
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