Ergänzungsleistungen für Familien sind für erwerbstätige Eltern gedacht, bei welchen das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenskosten reicht, insbesondere in Working-Poor-Haushalten. Kantone können durch Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwache Eltern oder Elternteile unterstützen, damit diese ihr Kind während der ersten sechs Monaten persönlich betreuen können.
Die Massnahme dient dem Kindswohl und verhindert im Rahmen der sozialen Prävention Bedürftigkeit.
Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Durch Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen wird das Risiko gesenkt, dass einkommensschwache Familien unter Armut leiden.