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Bereitstellung von Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen für Familien

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Familien
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Ergänzungsleistungen für Familien sind für erwerbstätige Eltern gedacht, bei welchen das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenskosten reicht, insbesondere in Working-Poor-Haushalten. Kantone können durch Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwache Eltern oder Elternteile unterstützen, damit diese ihr Kind während der ersten sechs Monaten persönlich betreuen können.

Wie wirkt sie?

Die Massnahme dient dem Kindswohl und verhindert im Rahmen der sozialen Prävention Bedürftigkeit.

Unterziel 1.2

Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.

Beitrag der Massnahme

Durch Elternschaftsbeihilfen und Ergänzungsleistungen wird das Risiko gesenkt, dass einkommensschwache Familien unter Armut leiden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Finanzhilfe für wirtschaftliche schwache Eltern, damit diese ihr Kind die ersten 6 Monate selbst betreuen können
Kanton Solothurn
Ergänzungsleistung für Familien mit Kindern unter 6 Jahren (keine Sozialhilfe)
Kanton St. Gallen
Finanzhilfe für wirtschaftliche schwache Eltern, damit diese ihr Kind die ersten 6 Monate selbst betreuen können
Kanton Waadt
Ergänzungsleistung für Familien mit Kindern unter 16 Jahren
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