Kantone und Gemeinden können Notunterkünfte und Notwohnungen für Personen, welche von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, zur Verfügung stellen.
Durch Notunterkünfte und Notwohnungen können Personen, insbesondere Familien, vor Obdachlosigkeit bewahrt werden und es stehen Möglichkeiten zur Wohnintegration bereit.
Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Die Bereitstellung von Notunterkünften und Notwohnungen hilft Obdachlosigkeit zu reduzieren und leistet somit einen Beitrag zur Armutsminderung.