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Bereitstellung von Notunterkünften und Notwohnungen

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 18. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Armutsbetroffene
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Notunterkünfte und Notwohnungen für Personen, welche von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, zur Verfügung stellen.

Wie wirkt sie?

Durch Notunterkünfte und Notwohnungen können Personen, insbesondere Familien, vor Obdachlosigkeit bewahrt werden und es stehen Möglichkeiten zur Wohnintegration bereit.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Die Bereitstellung von Notunterkünften und Notwohnungen hilft den Zugang von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu günstigem und angemessenem Wohnraum zu verbessern.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Stadt
Notwohnungen: Befristetes Angebot für Familien mit Kindern, welche obdachlos sind oder kurz vor der Obdachlosigkeit stehen
Kanton Basel-Stadt
Projekt Housing First: Pilot-Projekt der Heilsarmee Basel und finanziert durch den Kanton
Stadt und Region Bern
Übersicht aller Notunterkünfte und begleitete / betreute Wohnangebote
Stadt Zürich
Auflistung aller städtischen Notunterkünfte und Übergangswohnungen und Begleitprogramme zur Wohnintegration
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