Kantone und Gemeinden können Notunterkünfte und Notwohnungen für Personen, welche von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, zur Verfügung stellen.
Durch Notunterkünfte und Notwohnungen können Personen, insbesondere Familien, vor Obdachlosigkeit bewahrt werden und es stehen Möglichkeiten zur Wohnintegration bereit.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Die Bereitstellung von Notunterkünften und Notwohnungen hilft den Zugang von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu günstigem und angemessenem Wohnraum zu verbessern.