HomeMassnahmeBereitstellung von subventioniertem Wohnraum
Zurück

Bereitstellung von subventioniertem Wohnraum

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden und Kantone können subventionierten Wohnraum für einkommensschwache Personen bereitstellen. Dieser Wohnraum wird meist nur an Personen vermietet, welche bestimmte Kriterien erfüllen (Anzahl Personen pro Wohnung, Einkommensgrenze etc.).

Wie wirkt sie?

Durch die Bereitstellung von subventioniertem Wohnraum wird der Anteil von preisgünstigem Wohnraum erhöht.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Durch die Bereitstellung von subventioniertem Wohnraum wird der Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erleichtert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Genf
Subventionierte Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen
Vevey
Die Gemeinde stellt verschiedene subventionierte Wohnungen zur Verfügung für einkommensschwache Personen
Stadt Zürich
Die Stadt bietet über 6700 subventionierte Wohnungen an
Stadt Bern
Die Stadt Bern bietet günstigen Wohnraum mit Vermietungskriterien für einkommensschwache Personen an
Möchten Sie Teil der Toolbox werden? Teilen Sie Ihr Nachhaltigkeits-Projekt und inspirieren Sie damit Ihre Kolleginnen und Kollegen.Projekt einreichen