Gemeinden und Kantone können subventionierten Wohnraum für einkommensschwache Personen bereitstellen. Dieser Wohnraum wird meist nur an Personen vermietet, welche bestimmte Kriterien erfüllen (Anzahl Personen pro Wohnung, Einkommensgrenze etc.).
Durch die Bereitstellung von subventioniertem Wohnraum wird der Anteil von preisgünstigem Wohnraum erhöht.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Durch die Bereitstellung von subventioniertem Wohnraum wird der Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erleichtert.