Kantone und Gemeinden können als Eigner von Unternehmen deren Strategie und deren Aktivitäten steuern. Ein geeignetes Instrument dazu ist die Eignerstrategie. Mit einer Eignerstrategie wird festgelegt, welche Absicht die öffentliche Hand mit der Beteiligung an einer Unternehmung verfolgt. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Ziele und Zielerreichung festgelegt. Letztere können sich an direkt an den Zielen für nachhaltige Entwicklung oder an den Dimensionen der Nachhaltigkeit orientieren.
Die Einbettung von Nachhaltigkeitszielen in Eignerstrategien fördert die Kohärenz der Aktivitäten von öffentlichen Unternehmen mit kommunalen oder kantonalen Nachhaltigkeitsstrategien. Mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Eignerstrategie können Kantone und Gemeinden einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Die in der Schweiz domizilierten und/oder aktiven Unternehmen führen ihre Geschäftstätigkeit im In- und Ausland verantwortungsvoll aus, namentlich was die Arbeitsbedingungen, die Menschenrechte und die Umwelt anbelangt
Als Eigner von Unternehmen haben Kantone und Gemeinden Einfluss auf deren strategische Ausrichtung und Aktivitäten. Mit einer Eignerstrategie können sie die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit und nachhaltige Entwicklung im In- und Ausland festlegen.