Kantone und Gemeinden können Grossverbraucher dazu verpflichten, eine Energieanalyse durchzuführen. Die Verpflichtung kann in Form von Massnahmen umgesetzt werden oder es können Effizienzziele über einen Zeitraum mit der zuständigen Direktion oder dem Bund vereinbart werden.
Durch die Einführung einer Energieanalysepflicht können gezielte Massnahmen zur Effizienz der Energienutzung sowie eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sichergestellt werden.
Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 % angestrebt.
Durch die Einführung einer verpflichtenden Energieanalyse können Ziele zur Energieeffizienz von Grossverbrauchern vereinbart werden und somit den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person senken.