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Einführung einer verpflichtenden Energieanalyse für Grossverbraucher

Publikationsdatum: 10. August 2022
Letzte Änderung: 24. Juli 2024
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  • Energie und Klima
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Bevölkerung
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Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Grossverbraucher dazu verpflichten, eine Energieanalyse durchzuführen. Die Verpflichtung kann in Form von Massnahmen umgesetzt werden oder es können Effizienzziele über einen Zeitraum mit der zuständigen Direktion oder dem Bund vereinbart werden.

Wie wirkt sie?

Durch die Einführung einer Energieanalysepflicht können gezielte Massnahmen zur Effizienz der Energienutzung sowie eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sichergestellt werden.

Unterziel 7.3

Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 % angestrebt.

Beitrag der Massnahme

Durch die Einführung einer verpflichtenden Energieanalyse können Ziele zur Energieeffizienz von Grossverbrauchern vereinbart werden und somit den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person senken.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Zürich
Energieanalyse Unternehmen im Kanton Zürich mit einem Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 Gigawattstunden pro Verbrauchsstätte und pro Jahr sind Energie-Grossverbraucher.
Stadt Zürich
Verpflichtung von Grossverbrauchern
Kanton Aargau
Energieverbrauchsanalyse für Abwasserreinigungsanlagen
Kanton Schaffhausen
Gesetzliche Vorschriften für Grossverbraucher
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