Die Feinstaubbelastung ist besonders im Innenstadtbereichen hoch. Zur Senkung der Belastung können Kantone und Gemeinden ein (lokales und/oder temporäres) Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen, die noch nicht mit einem Partikelfilter ausgestattet sind.
Durch das Einführen eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge werden Feinstaub-Emissionen von Fahrzeugen mit hohen Emissionswerten vermieden.
Chemikalien haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Als grösster Umweltrisikofaktor für die Gesundheit werden Feinstaub-Emissionen (PM10) sowie ihre Vorläufer-Emissionen gegenüber 2005 jeweils um rund 50% reduziert (innenpolitische Zielsetzung).
Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter verbessert die Luftqualität und senkt die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.