Ein Lärmkataster erfasst alle lokale Lärmemissionen und -immissionen und dient als Grundlage für die Lärmbeurteilung. Kantone können einen Lärmkataster erarbeiten und einführen.
Durch einen Lärmkataster kann die Lärmbelastung bei Einzonungen und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden. Dabei können Gebiete mit erhöhten Lärmemissionen erfasst werden und entsprechende Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen werden.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Die Lärmbeurteilung basierend auf dem Lärmkataster bildet eine Grundlage für die Massnahmenplanung zur Reduktion von Lärmemissionen.