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Einführung verbindlicher Richtlinien zur nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Liegenschaften

Publikationsdatum: 4. Januar 2024
Letzte Änderung: 8. Januar 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Energie und Klima
  • Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  • Verwaltung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden führen verbindliche Richtlinien und Standards zur nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung kantonaler und kommunaler Liegenschaften ein.

Wie wirkt sie?

Durch die Verbindliche Einführung energetischer und bautechnischer Standards kann der Ressourcenbedarf über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks hinweg optimiert werden. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen verringert den Ressourcenbedarf und anfallende Abfallmengen bei Neu- oder Umbauten.

Unterziel 7.3

Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 % angestrebt.

Beitrag der Massnahme

Durch die konsequente Umsetzung von Baustandards wie MINERGIE kann der Energieverbrauch gesenkt werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften
Kanton Basel-Landschaft
Richtlinien für nachhaltiges Bauen beim Hochbauamt Basel-Landschaft
Kanton Freiburg
Immobilienstrategie des Kantons Freiburg
Kanton Zürich
Standard Nachhaltigkeit für Bauten im Kanton Zürich
Stadt Zürich
Vorgaben für Umweltgerechtes Bauen in der Stadt Zürich
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