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Einführung verbindlicher Richtlinien zur nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Liegenschaften

Publikationsdatum: 4. Januar 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Energie und Klima
  • Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  • Verwaltung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden führen verbindliche Richtlinien und Standards zur nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung kantonaler und kommunaler Liegenschaften ein.

Wie wirkt sie?

Durch die Verbindliche Einführung energetischer und bautechnischer Standards kann der Ressourcenbedarf über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks hinweg optimiert werden. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen verringert den Ressourcenbedarf und anfallende Abfallmengen bei Neu- oder Umbauten.

Unterziel 13.2

Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.

Beitrag der Massnahme

Durch die nachhaltige Erstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Liegenschaften können der Ressourcenbedarf und die Treibhausgasemissionen reduziert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Aargau
Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften
Kanton Basel-Landschaft
Richtlinien für nachhaltiges Bauen beim Hochbauamt Basel-Landschaft
Kanton Freiburg
Immobilienstrategie des Kantons Freiburg
Kanton Zürich
Standard Nachhaltigkeit für Bauten im Kanton Zürich
Stadt Zürich
Vorgaben für Umweltgerechtes Bauen in der Stadt Zürich
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