Kantone und Gemeinden führen verbindliche Richtlinien und Standards zur nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung kantonaler und kommunaler Liegenschaften ein.
Durch die Verbindliche Einführung energetischer und bautechnischer Standards kann der Ressourcenbedarf über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks hinweg optimiert werden. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen verringert den Ressourcenbedarf und anfallende Abfallmengen bei Neu- oder Umbauten.
Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.
Durch die nachhaltige Erstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Liegenschaften können der Ressourcenbedarf und die Treibhausgasemissionen reduziert werden.