HomeMassnahmeEinführung von höheren Familienzulagen
Zurück

Einführung von höheren Familienzulagen

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Familien
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Der Bund schreibt für die Kinder- und Ausbildungszulagen Mindestsätze vor. Die Kantone können höhere Zulagen festlegen und zusätzlich Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten.

Wie wirkt sie?

Kantone können durch höhere Familienzulagen zu einer finanziellen Entlastung von Familien beitragen.

Unterziel 1.3

Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.

Beitrag der Massnahme

Durch die Einführung von höheren Familienzulagen kann das Risiko reduziert werden, dass Kinder in Armut aufwachsen. Somit werden die sozialen Risiken besser gedeckt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Genf
Für Kinder zwischen 0 bis 16 Jahren erhalten die Familien eine Zulage von 300 CHF, ab dem 3. Kind 400 CHF
Kanton Waadt
Für Kinder zwischen 0 bis 16 Jahren erhalten die Familien eine Zulage von 300 CHF, ab dem 3. Kind 340 CHF
Kanton Zug
Für Kinder zwischen 0 bis 16 Jahren erhalten die Familien eine Zulage von 300 CHF
Kanton Wallis
Für Kinder zwischen 0 bis 16 Jahren erhalten die Familien eine Zulage von 275 CHF, ab dem 3. Kind 375 CHF
Möchten Sie Teil der Toolbox werden? Teilen Sie Ihr Nachhaltigkeits-Projekt und inspirieren Sie damit Ihre Kolleginnen und Kollegen.Projekt einreichen