Kantone und Gemeinden können als Massnahmen zur Reduktion von Luftschadstoff- und Lärmemissionen Tempolimits auf Autobahnen, Freilandstrassen und in Ortsgebieten einführen.
Im Vordergrund steht die Reduktion der Geschwindigkeit, die Verbesserung der Sicherheit
der schwächsten Verkehrsteilnehmenden, die Beschränkung des Durchgangsverkehrs in
den Wohnquartieren, die Anpassung der Strassenraumgestaltung, die Verbesserung der Wohnqualität sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Durch die Einführung von Tempolimits können Luftschadstoff- und Lärmbelastungen, die im Strassenverkehr entstehen, reduziert werden.
Chemikalien haben während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Als grösster Umweltrisikofaktor für die Gesundheit werden Feinstaub-Emissionen (PM10) sowie ihre Vorläufer-Emissionen gegenüber 2005 jeweils um rund 50% reduziert (innenpolitische Zielsetzung).
Tempolimits reduzieren Verkehrslärm und verbessern die Luftqualität. Dadurch senken sie die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.