Kantone und Gemeinden können als Massnahmen zur Reduktion von Luftschadstoff- und Lärmemissionen Tempolimits auf Autobahnen, Freilandstrassen und in Ortsgebieten einführen.
Im Vordergrund steht die Reduktion der Geschwindigkeit, die Verbesserung der Sicherheit
der schwächsten Verkehrsteilnehmenden, die Beschränkung des Durchgangsverkehrs in
den Wohnquartieren, die Anpassung der Strassenraumgestaltung, die Verbesserung der Wohnqualität sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Durch die Einführung von Tempolimits können Luftschadstoff- und Lärmbelastungen, die im Strassenverkehr entstehen, reduziert werden.
Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).
Tempolimits reduzieren den Verkehrslärm und erhöhen die Verkehrssicherheit wodurch ruhige Lebensräume geschützt und gefördert werden.