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Einführung von Tempolimits in luftschadstoff- und lärmbelasteten Gebieten

Publikationsdatum: 5. August 2022
Letzte Änderung: 15. September 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können als Massnahmen zur Reduktion von Luftschadstoff- und Lärmemissionen Tempolimits auf Autobahnen, Freilandstrassen und in Ortsgebieten einführen.
Im Vordergrund steht die Reduktion der Geschwindigkeit, die Verbesserung der Sicherheit
der schwächsten Verkehrsteilnehmenden, die Beschränkung des Durchgangsverkehrs in
den Wohnquartieren, die Anpassung der Strassenraumgestaltung, die Verbesserung der Wohnqualität sowie die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Wie wirkt sie?

Durch die Einführung von Tempolimits können Luftschadstoff- und Lärmbelastungen, die im Strassenverkehr entstehen, reduziert werden.

Unterziel 11.6

Die Bevölkerung ist soweit vor Lärm und Erschütterungen geschützt, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist. Ruhige Lebensräume werden geschützt und gefördert (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Tempolimits reduzieren den Verkehrslärm und erhöhen die Verkehrssicherheit wodurch ruhige Lebensräume geschützt und gefördert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel-Stadt
Verkehrskonzept Tempo 30
Kanton Basel-Stadt
Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren im Kanton Basel-Stadt
Stadt Zürich
Auf 17 Strecken gilt neu die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Winterthur
Zielbild Temporegime der Stadt Winterthur
Kanton Graubünden
Kantonale Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts
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