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Einrichtung einer Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt einrichten, die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige beraten und unterstützen. Diese können kostenlose rechtliche, psychologische und finanzielle Unterstützung für Geschädigte anbieten und die Unterstützung durch weitere Institutionen koordinieren.

Wie wirkt sie?

Die Beratungsstellen bieten eine niederschwellige Unterstützung für Gewaltbetroffene und können durch die Beratung den Schutz vor weiteren Gewalterfahrungen verbessern. Koordinierende Stellen ermöglichen es, wirksame Schutzmassnahmen für Betroffene einzurichten.

Unterziel 16.1

Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Eine Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt hilft Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Zugang zu Schutzmassnahmen zu ermöglichen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Bern
Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Kanton Zürich
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (IST)
Kanton Aargau
Fachstelle Intervention gegen häusliche Gewalt
Kanton Schaffhausen
Fachstelle Gewaltbetroffene
Kanton Luzern
Opferberatung
Kanton Basel-Stadt
Justiz- und Sicherheitsdepartement Fachstelle Häusliche Gewalt
Lugano
Hilfe bei häuslicher Gewalt
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