Kantone und Gemeinden können Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt einrichten, die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige beraten und unterstützen. Diese können kostenlose rechtliche, psychologische und finanzielle Unterstützung für Geschädigte anbieten und die Unterstützung durch weitere Institutionen koordinieren.
Die Beratungsstellen bieten eine niederschwellige Unterstützung für Gewaltbetroffene und können durch die Beratung den Schutz vor weiteren Gewalterfahrungen verbessern. Koordinierende Stellen ermöglichen es, wirksame Schutzmassnahmen für Betroffene einzurichten.
Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).
Eine Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt hilft Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Zugang zu Schutzmassnahmen zu ermöglichen.