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Einrichtung eines Frauenhauses für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern

Publikationsdatum: 9. August 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können ein Frauenhaus einrichten, in welchem Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder Schutz vor Gewalt finden, wenn sie in der Partnerschaft oder in der Familie körperliche, psychische, sexuelle oder ökonomische Gewalt erleben.

Wie wirkt sie?

Frauenhäuser bieten Frauen und Kindern unmittelbaren Schutz vor Gewalt.

Unterziel 16.1

Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Die Einrichtung eines Frauenhauses bietet Schutz vor Gewalt und hilft, Gewalt zu bekämpfen.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Winterthur
Frauenhaus Winterthur
Stadt Luzern
Frauenhaus Luzern
Kanton Aargau und Kanton Solothurn
Frauenhaus Aargau-Solothurn
Lausanne
Anlaufstelle für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind
Biel
Frauensolidarität Biel & Region
Lugano
Frauenhaus
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