Kantone und Gemeinden können ein Frauenhaus einrichten, in welchem Frauen ab 18 Jahren und ihre Kinder Schutz vor Gewalt finden, wenn sie in der Partnerschaft oder in der Familie körperliche, psychische, sexuelle oder ökonomische Gewalt erleben.
Frauenhäuser bieten Frauen und Kindern unmittelbaren Schutz vor Gewalt.
Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und insbesondere Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam (innenpolitische Zielsetzung).
Die Einrichtung eines Frauenhauses bietet Schutz vor Gewalt und hilft, Gewalt zu bekämpfen.