Kantone können Artenförderungskonzepte erarbeiten, mit denen Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Vögel geplant und koordiniert werden können. Das Konzept kann dazu beitragen, Schutz- und Aufwertungsmassnahmen zwischen verschiedenen Partnern aus Land- und Forstwirtschaft, Tourismus oder dem Energiesektor gemeinsam festzulegen und umzusetzen.
Das Konzept legt die Grundlage für gezielte Förder- und Schutzmassnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für gefährdete Vogelarten.
Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.
Durch die Förderung der Lebensbedingungen von bedrohten Vogelarten kann ein Beitrag an die landesweite Biodiversität und den Erhaltungszustand der Populationen geleistet werden.