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Einrichtung von Artenschutzförderprogrammen für besonders gefährdete Vogelarten

Publikationsdatum: 9. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone können Artenförderungskonzepte erarbeiten, mit denen Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Vögel geplant und koordiniert werden können. Das Konzept kann dazu beitragen, Schutz- und Aufwertungsmassnahmen zwischen verschiedenen Partnern aus Land- und Forstwirtschaft, Tourismus oder dem Energiesektor gemeinsam festzulegen und umzusetzen.

Wie wirkt sie?

Das Konzept legt die Grundlage für gezielte Förder- und Schutzmassnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für gefährdete Vogelarten.

Unterziel 15.5

Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.

Beitrag der Massnahme

Durch die Förderung der Lebensbedingungen von bedrohten Vogelarten kann ein Beitrag an die landesweite Biodiversität und den Erhaltungszustand der Populationen geleistet werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Uri
Förderprogramm für das Braunkehlchen
Kanton Wallis
Artenförderungskonzept Vögel Wallis
Kanton Tessin
Kantonale Strategie für das Studium und den Schutz der Vögel
Kanton Jura
Plan d'action chevêche d'athena - Aktionsplan Steinkauz
Gemeinde Grabs und Kanton St. Gallen
Tischenrietwald Massnahmen Auerhuhn
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