Kantone und Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte oder entsprechende Fachstellen einsetzen. Diese fungieren als Kompetenzzentrum und Anlaufstellen für Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.
Gleichstellungsfachstellen informieren zu Herausforderungen für Frauen und Männer im Erwerbsleben, setzen sich für die Bekämpfung von stereotypen Geschlechterbildern ein, sensibilisieren und beraten zu Themen wie Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit oder sexueller Belästigung.
Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt. Frauen und Männer profitieren von den entsprechenden Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.
Gleichstellungsfachstellen unterstützen Frauen und Männer, Organisationen und Verbände, Unternehmen und die Verwaltung bei der Suche nach Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.