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Einsetzen von Gleichstellungsbeauftragten

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte oder entsprechende Fachstellen einsetzen. Diese fungieren als Kompetenzzentrum und Anlaufstellen für Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.

Wie wirkt sie?

Gleichstellungsfachstellen informieren zu Herausforderungen für Frauen und Männer im Erwerbsleben, setzen sich für die Bekämpfung von stereotypen Geschlechterbildern ein, sensibilisieren und beraten zu Themen wie Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit oder sexueller Belästigung.

Unterziel 5.4

Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt. Frauen und Männer profitieren von den entsprechenden Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.

Beitrag der Massnahme

Gleichstellungsfachstellen unterstützen Frauen und Männer, Organisationen und Verbände, Unternehmen und die Verwaltung bei der Suche nach Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Zürich
Fachstelle für Gleichstellung: u.a. Beratung zu Themen wie Schwangerschaft, Mutterschaft, Vereinbarkeit Familie & Beruf
Kanton Zürich
Die Fachstelle Gleichstellung fördert auf Basis des Gleichstellungsgesetzes aktiv Projekte in den Bereichen Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Berufs- oder Studienwahl.
Kanton Freiburg
Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) als Informations- und Koordinationsstelle u.a. für Gleichstellung im Erwerbsleben
Kanton Graubünden
Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann/ Beratungszentrum für Arbeit und Beruf
Kanton Glarus
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und wird mündlich geführt. Frauen und Männer, die im Kanton Glarus wohnen oder arbeiten, können bei der Schlichtungsbehörde schriftlich oder mündlich ein Schlichtungsgesuch einreichen.
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