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Empfehlungen und Verbote für den Einsatz von chemisch-synthetischem Dünger- und Pflanzenschutzmitteln in Kleingärten

Publikationsdatum: 5. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Natürliche Lebensgrundlagen
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden und Kantone können der Bevölkerung Hilfestellungen und Empfehlungen für eine Gartenbewirtschaftung ohne Pestizide und Kunstdünger geben. Zudem können sie den Einsatz von chemisch-synthetischen Stoffen (Dünger und Pflanzenschutzmittel) in Kleingärten verbieten und nur für den Bioanbau zugelassene Hilfsmittel erlauben.

Wie wirkt sie?

Durch eine gute Beratung der Bevölkerung und zusätzlichen Verboten von Pestiziden und Kunstdüngern in Kleingärten können die Stickstoffeinträge und die Rückstände von chemisch-synthetischen Düngemittel im Boden reduziert werden.

Unterziel 14.1

Die Stickstoffbelastungen aus Luft und Gewässer werden reduziert (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch die Reduzierung von Kunstdünger in Kleingärten können die Stickstoffeinträge reduziert werden.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Zürich
Biologisch Gärtnern – mit Positivliste
Stadt Bern
Eckpunkte der Naturförderung im Garten
Stadt Basel
Die Pächter und Pächterinnen eines Basler Freizeitgartens sind verpflichtet, ihren Garten nach biologischen Grundsätzen zu bewirtschaften.
Kanton Jura
Ist ein Garten ohne Pestizide möglich?
Kanton St. Gallen
Gärtnern ohne Pestizide
Stadt und Kanton Luzern
Dünger
Stadt Lausanne
Den Verbrauch von Düngemitteln und Pflanzenschutzmittel verringern
Stadt und Kanton Luzern:
Dünger
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