Gemeinden und Kantone können der Bevölkerung Hilfestellungen und Empfehlungen für eine Gartenbewirtschaftung ohne Pestizide und Kunstdünger geben. Zudem können sie den Einsatz von chemisch-synthetischen Stoffen (Dünger und Pflanzenschutzmittel) in Kleingärten verbieten und nur für den Bioanbau zugelassene Hilfsmittel erlauben.
Durch eine gute Beratung der Bevölkerung und zusätzlichen Verboten von Pestiziden und Kunstdüngern in Kleingärten können die Stickstoffeinträge und die Rückstände von chemisch-synthetischen Düngemittel im Boden reduziert werden.
Die Stickstoffbelastungen aus Luft und Gewässer werden reduziert (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Reduzierung von Kunstdünger in Kleingärten können die Stickstoffeinträge reduziert werden.