Gemeinden und Kantone können der Bevölkerung Hilfestellungen und Empfehlungen für eine Gartenbewirtschaftung ohne Pestizide und Kunstdünger geben. Zudem können sie den Einsatz von chemisch-synthetischen Stoffen (Dünger und Pflanzenschutzmittel) in Kleingärten verbieten und nur für den Bioanbau zugelassene Hilfsmittel erlauben.
Durch eine gute Beratung der Bevölkerung und zusätzlichen Verboten von Pestiziden und Kunstdüngern in Kleingärten können die Stickstoffeinträge und die Rückstände von chemisch-synthetischen Düngemittel im Boden reduziert werden.
Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Bis 2030 wird der Bodenverbrauch im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.
Durch den reduzierten Einsatz von Kunstdüngern und Pestiziden in Kleingärten können die chemischen Belastungen des Bodens verringert werden.