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Erstellen eines Notfallplanes für Naturgefahren

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Verwaltung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

In einer Notfallplanung werden mögliche Gefahren und Schadenpotentiale analysiert und mögliche Schutzmassnahmen ausgearbeitet. Somit kann vor, während und nach einem Ereignis auf eine bereits erarbeitete Strategie zurückgegriffen werden. Kantone und Gemeinden können durch die Erstellung eines Notfallplanes sicherstellen, dass im Fall des Eintretens eines Schadenereignisses rasch und adäquat gehandelt werden kann, sodass Schäden möglichst vermieden werden.

Wie wirkt sie?

Durch einen Notfallplan kann im Ernstfall Zeit gespart werden und sichergestellt werden, dass die Massnahmen aufeinander abgestimmt sind.

Unterziel 11.5

In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Durch einen Notfallplan werden Schäden, die durch Naturgefahren verursacht werden können, reduziert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Bern
Leitfaden zur Notfallplanung
Naturgefahr.ch (Egli Engineering), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Armee (BABS)
Leitfaden für Gemeinden zur Einsatzplanung von gravitativen Naturgefahren
Kanton Uri
Kanton hat in Zusammenarbeit mit Gemeindevertreterinnen und -vertreter einen Notfallplan für alle Gemeinden erarbeitet
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