In einer Notfallplanung werden mögliche Gefahren und Schadenpotentiale analysiert und mögliche Schutzmassnahmen ausgearbeitet. Somit kann vor, während und nach einem Ereignis auf eine bereits erarbeitete Strategie zurückgegriffen werden. Kantone und Gemeinden können durch die Erstellung eines Notfallplanes sicherstellen, dass im Fall des Eintretens eines Schadenereignisses rasch und adäquat gehandelt werden kann, sodass Schäden möglichst vermieden werden.
Durch einen Notfallplan kann im Ernstfall Zeit gespart werden und sichergestellt werden, dass die Massnahmen aufeinander abgestimmt sind.
In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).
Durch einen Notfallplan werden Schäden, die durch Naturgefahren verursacht werden können, reduziert.