Gemeinden und Kantone können das Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung fördern, indem sie selber Betreuung anbieten oder diese mitfinanzieren.
Die gleichberechtigte Teilhabe am Berufs- und am Familienleben ist ein wichtiges Element zur Gleichstellung der Geschlechter. Um diese Gleichstellung verwirklichen zu können, müssen Männer und Frauen die gleichen Möglichkeiten haben, Berufs- und Privatleben zu vereinbaren. Dies kann unter anderem durch familienergänzende Kinderbetreuung begünstigt werden.
Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt. Frauen und Männer profitieren von den entsprechenden Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.
Der Ausbau des Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung trägt zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit bei.