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Etablierung einer lokalen Naturgefahrenfachstelle

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Energie und Klima
  • Klima, Energie und Biodiversität
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Eine lokale Naturgefahrenfachstelle informiert Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und beratet bei Ereignissen durch Naturgefahren, wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Felsstürze, Hochwasser, Überschwemmungen, Erosion oder Murgänge. Kantone und Gemeinden können durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle dazu beitragen, Risiken und Schadensereignisse durch Naturgefahren zu minimieren.

Wie wirkt sie?

Durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle werden naturbedingte Risiken überwacht und Schadensereignisse können durch geeignete Massnahmen vermindert werden.

Unterziel 13.1

Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.

Beitrag der Massnahme

Durch die Einführung einer lokalen Naturgefahrenfachstelle kann bei Naturgefahren frühzeitig interveniert werden. Somit wird das Risiko von Naturgefahren-versursachte Schäden reduziert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Bern
Webseite mit Infos über die Anforderungen, Aufgaben und Ausbildung zur lokalen Naturgefahrberaterin oder zum lokalen Naturgefahrberater
Kanton Graubünden
Webseite mit Infos über die Ausbildung zur lokalen Naturgefahrberaterin / zum lokalen Naturgefahrberater und Aufbau des lokalen Naturgefahrmanagements. Graubünden verfügt fast flächendeckend über Naturgefahrberaterin und Naturgefahrberater
Kanton Aargau
Infos über die Anforderungen, Aufgaben und Ausbildung zur lokalen Naturgefahrberaterin oder zum lokalen Naturgefahrberater
Kanton Freiburg
Webseite mit Infos über die Anforderungen, Aufgaben und Ausbildung zur lokalen Naturgefahrberaterin oder zum lokalen Naturgefahrberater
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