Eine lokale Naturgefahrenfachstelle informiert Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und beratet bei Ereignissen durch Naturgefahren, wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Felsstürze, Hochwasser, Überschwemmungen, Erosion oder Murgänge. Kantone und Gemeinden können durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle dazu beitragen, Risiken und Schadensereignisse durch Naturgefahren zu minimieren.
Durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle werden naturbedingte Risiken überwacht und Schadensereignisse können durch geeignete Massnahmen vermindert werden.
Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.
Durch die Einführung einer lokalen Naturgefahrenfachstelle kann bei Naturgefahren frühzeitig interveniert werden. Somit wird das Risiko von Naturgefahren-versursachte Schäden reduziert.