Eine lokale Naturgefahrenfachstelle informiert Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und beratet bei Ereignissen durch Naturgefahren, wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Felsstürze, Hochwasser, Überschwemmungen, Erosion oder Murgänge. Kantone und Gemeinden können durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle dazu beitragen, Risiken und Schadensereignisse durch Naturgefahren zu minimieren.
Durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle werden naturbedingte Risiken überwacht und Schadensereignisse können durch geeignete Massnahmen vermindert werden.
Bevölkerung, Behörden, Unternehmen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte sowie Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über adäquate Informationen und Handlungskompetenzen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Eine lokale Naturgefahrenfachstelle kann die lokalen Behörden beim Naturgefahrenschutz unterstützen, indem sie die notwendigen Informationen bereitstellt.