Eine lokale Naturgefahrenfachstelle informiert Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und beratet bei Ereignissen durch Naturgefahren, wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Felsstürze, Hochwasser, Überschwemmungen, Erosion oder Murgänge. Kantone und Gemeinden können durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle dazu beitragen, Risiken und Schadensereignisse durch Naturgefahren zu minimieren.
Durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle werden naturbedingte Risiken überwacht und Schadensereignisse können durch geeignete Massnahmen vermindert werden.
In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen (innenpolitische Zielsetzung).
Durch die Einführung einer lokalen Naturgefahrenfachstelle kann bei Naturgefahren frühzeitig interveniert und das Schutzniveau von Infrastrukturen erhöht werden.