Eine lokale Naturgefahrenfachstelle informiert Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und beratet bei Ereignissen durch Naturgefahren, wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Felsstürze, Hochwasser, Überschwemmungen, Erosion oder Murgänge. Kantone und Gemeinden können durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle dazu beitragen, Risiken und Schadensereignisse durch Naturgefahren zu minimieren.
Durch die Einführung einer Naturgefahrenfachstelle werden naturbedingte Risiken überwacht und Schadensereignisse können durch geeignete Massnahmen vermindert werden.
Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.
Durch die Einführung einer lokalen Naturgefahrenfachstelle werden Schadensereignisse im Siedlungsbereich besser antizipiert und deren negativen Auswirkungen somit vermindert.