Kantone und Gemeinden können eine Anlaufstelle als Beratungsmöglichkeit für Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, schaffen.
Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, finden somit eine erste Anlaufstelle. Hier werden Themen und Bedürfnisse aus der Migrationsbevölkerung von Personen mit Rassismuserfahrung bearbeitet.
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Wenn von Rassismus betroffene Personen eine Fachstelle haben, an die sie sich wenden können, dann kann gegen Rassismus und Diskriminierung vorgegangen werden.