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Festlegung eines Mindestanteils preisgünstiger Wohnungen

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 23. Juli 2024
  • Gemeinde
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Gesetzgebung

Was ist die Massnahme?

Gemeinden können Mindestanteile an preisgünstigen Wohnungen gesetzlich festhalten.

Wie wirkt sie?

Durch die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigen Wohnungen wird der Anteil an preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Durch die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigen Wohnungen wird der Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erleichtert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Köniz
Verpflichtung, einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum in Nutzungsplänen vorzusehen
Stadt Zürich
Kommunaler Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum
Meggen
Verpflichtung, einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum bereitzustellen (Totalrevision der Ortsplanung)
Stadt Zug
Definierung von Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau (Bauordnung)
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