Gemeinden können Mindestanteile an preisgünstigen Wohnungen gesetzlich festhalten.
Durch die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigen Wohnungen wird der Anteil an preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Durch die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigen Wohnungen wird der Zugang zu günstigem und angemessenem Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erleichtert.