Kantone und Gemeinden können finanzielle Anreize zur Förderung der Elektromobilität einführen. Hierzu gehören Beiträge zum Kauf eines Elektro-Fahrzeugs, Beiträge für die Ladestation oder Steuerrabatte bei der Motorfahrzeugsteuer.
Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird ein Teil der hohen Investitionskosten gemindert und es wird dadurch ein Anreiz zum Umstieg auf die Elektromobilität geschaffen.
Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.
Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird der Anteil energiearmer Mobilität am Gesamtverkehr erhöht. Dies trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen durch den Verkehr zu reduzieren.