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Finanzielle Anreize zur Förderung der Elektromobilität

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 24. Juli 2024
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Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können finanzielle Anreize zur Förderung der Elektromobilität einführen. Hierzu gehören Beiträge zum Kauf eines Elektro-Fahrzeugs, Beiträge für die Ladestation oder Steuerrabatte bei der Motorfahrzeugsteuer.

Wie wirkt sie?

Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird ein Teil der hohen Investitionskosten gemindert und es wird dadurch ein Anreiz zum Umstieg auf die Elektromobilität geschaffen.

Unterziel 13.2

Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.

Beitrag der Massnahme

Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird der Anteil energiearmer Mobilität am Gesamtverkehr erhöht. Dies trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen durch den Verkehr zu reduzieren.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Gemeinde Hochdorf
Förderbeitrag von 500.- CHF für den Kauf eines Elektro-Fahrzeugs
Gemeinde Delémont
Subventionen für Elektroautos von 15% des Kaufpreises bis max. 2000.- CHF
Kanton Waadt
500.- bis 2000.- CHF Subventionen für die private elektrische Ladeinfrastruktur
Gemeinde Gland
Zuschuss von 20% des Kaufpreises einer elektrischen Ladeinfrastruktur bis max. 2000.- CHF
Kanton Tessin
Beiträge zum Kauf eines Elektro-Fahrzeuges und zur Installation einer Ladeinfrastruktur
Stadt Bern
Beitrag von 500.- CHF pro Ladestation
Kanton Basel-Stadt
Steuerrabatt von 50% auf die kantonale Motorfahrzeugsteuer für Elektro-Fahrzeuge
Kanton Zürich
Keine Verkehrsabgabe für Elektro-Fahrzeuge
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