Kantone und Gemeinden können finanzielle Anreize zur Förderung der Elektromobilität einführen. Hierzu gehören Beiträge zum Kauf eines Elektro-Fahrzeugs, Beiträge für die Ladestation oder Steuerrabatte bei der Motorfahrzeugsteuer.
Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird ein Teil der hohen Investitionskosten gemindert und es wird dadurch ein Anreiz zum Umstieg auf die Elektromobilität geschaffen.
Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 % angestrebt.
Durch die finanzielle Förderung von Elektromobilität wird der Anteil energiearmer Mobilität am Gesamtverkehr erhöht. Dies trägt dazu bei, der durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr zu senken.