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Finanzielle Beiträge zur Denkmalpflege

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 3. Juni 2024
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Nicht Teil der SNE
  • Bevölkerung
  • Finanzierung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können Eigentümerinnen und Eigentümer, Private und Institutionen mit finanziellen Beiträgen bei denkmalpflegerischen Massnahmen unterstützen, welche über den ordentlichen Unterhaltskosten liegen.

Wie wirkt sie?

Finanzielle Unterstützungen reduzieren die Hürden für den Erhalt von baukulturellem Erbe.

Unterziel 11.4

Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).

Beitrag der Massnahme

Finanzielle Beiträge zur Denkmalpflege stellen sicher, dass das baukulturelle Erbe erhalten bleibt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Luzern
Finanzielle Beiträge für denkmalpflegerischen Massnahmen
Stadt Bern
Restaurierungsmassnahmen an Denkmälern können mit staatlichen Denkmalsubventionen unterstützt werden
Kanton Basel-Stadt
Subventionen für Restaurierungsmassnahmen an Denkmälern
Kanton Genf
Subventionen für den Erhalt oder Restauration von Denkmälern
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