Kantone und Gemeinden können Eigentümerinnen und Eigentümer, Private und Institutionen mit finanziellen Beiträgen bei denkmalpflegerischen Massnahmen unterstützen, welche über den ordentlichen Unterhaltskosten liegen.
Finanzielle Unterstützungen reduzieren die Hürden für den Erhalt von baukulturellem Erbe.
Die Zersiedlung ist eingedämmt und das Siedlungswachstum findet nur innerhalb von vorgesehenen Entwicklungsgebieten und Korridoren statt. Kulturland und Naturräume sind weitgehend vor einer weiteren Überbauung geschützt. Bei der Siedlungsentwicklung ist das baukulturelle Erbe weitmöglichst erhalten, bei Sanierungen und Neubauten herrscht eine qualitativ hochstehende Baukultur (innenpolitische Zielsetzung).
Finanzielle Beiträge zur Denkmalpflege stellen sicher, dass das baukulturelle Erbe erhalten bleibt.