Kantone und Gemeinden können finanzielle Garantien gegenüber Vermieterinnen und Vermietern in Form von Mietzinsgarantien oder einer Solidarhaftung bereitstellen. Dies kann entweder direkt oder über eine Leistungsvereinbarung mit einer Stiftung oder einem Verein erfolgen.
Finanzielle Garantien erhöhen den Zugang von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu günstigem und angemessenem Wohnraum.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Finanzielle Garantien gegenüber Vermieterinnen und Vermietern sind eine wesentliche Bedingung, damit sozial benachteiligte Haushalte Wohnungen mieten können und damit der Anteil des preisgünstigen Wohnraums den Bedarf deckt.