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Finanzielle Garantien gegenüber Vermieterinnen und Vermieter

Publikationsdatum: 8. August 2022
Letzte Änderung: 30. November 2022
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Raumentwicklung und Mobilität
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantone und Gemeinden können finanzielle Garantien gegenüber Vermieterinnen und Vermietern in Form von Mietzinsgarantien oder einer Solidarhaftung bereitstellen. Dies kann entweder direkt oder über eine Leistungsvereinbarung mit einer Stiftung oder einem Verein erfolgen.

Wie wirkt sie?

Finanzielle Garantien erhöhen den Zugang von benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu günstigem und angemessenem Wohnraum.

Unterziel 11.1

Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.

Beitrag der Massnahme

Finanzielle Garantien gegenüber Vermieterinnen und Vermietern sind eine wesentliche Bedingung, damit sozial benachteiligte Haushalte Wohnungen mieten können und damit der Anteil des preisgünstigen Wohnraums den Bedarf deckt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Stadt Lugano
Lugano gewährt im Rahmen des regolamento sociale zinslose Darlehen für Mietzinskautionen.
Verein IG Wohnen
Basel hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein «IG Wohnen», der zeitlich befristete Mietzinsgarantien anbietet.
Kanton Freiburg
Die Sozialhilfe bietet subsidiär Mietzinsgarantien an
Stiftung Domicil
Die Stiftung Domicil bietet die Mietunterzeichnung als Solidarhafterin an
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