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Förderung des Verkaufs von ungenormtem Gemüse

Publikationsdatum: 5. August 2022
Letzte Änderung: 29. November 2022
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  • Kanton
  • Produktion und Konsum
  • Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  • Bevölkerung
  • Sensibilisierung

Was ist die Massnahme?

Ein grosses Problem liegt darin, dass ein Teil der Ernte gar nicht erst verkauft werden kann, wenn es nicht der Norm entspricht. Beispielsweise darf in der Schweiz eine Aubergine einen Stiel mit höchstens 3 cm Länge haben, muss mindestens 200g schwer sein und im Gebinde darf der Grössenunterschied höchstens 100 g betragen. Farbe und Form müssen gleichmässig sein, sie soll zudem noch glänzen und keine Flecken haben.
Gemeinden und Kantone können den Verkauf von ungenormten Obst und gemüse fördern. Zudem können sie zu dieser Thematik sensibilisieren und aufklären.

Wie wirkt sie?

Indem der Verkauf von ungenormten Obst und Gemüse gefördert wird, werden Nachernteverluste reduziert.

Unterziel 12.3

Die vermeidbaren Lebensmittelverluste pro Kopf werden im Vergleich zu 2017 halbiert.

Beitrag der Massnahme

Wenn Obst und Gemüse, das nicht den Normungen entspricht, trotzdem verkauft und konsumiert wird, wird die Nahrungsmittelverschwendung eingedämmt.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Freiburg
Um meinen ökologischen Fussabdruck zu verringern, kaufe ich ungenormte Früchte und Gemüse (gross, klein, unförmig)
Stiftung Umweltinformation Schweiz
Kein krummes Ding: Ungenormtes Gemüse zum Kaufen
UglyFruits (Unernehmen):
Massgeschneidertes Angebot für Obst- und Gemüsekörbe. Einkauf bei Produzenten, ohne Diskriminierung nach Grösse oder Form.
Schweizer Bauernverband
Mögliche Abnehmer von nicht handelsfähiger Ware
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