Ein grosses Problem liegt darin, dass ein Teil der Ernte gar nicht erst verkauft werden kann, wenn es nicht der Norm entspricht. Beispielsweise darf in der Schweiz eine Aubergine einen Stiel mit höchstens 3 cm Länge haben, muss mindestens 200g schwer sein und im Gebinde darf der Grössenunterschied höchstens 100 g betragen. Farbe und Form müssen gleichmässig sein, sie soll zudem noch glänzen und keine Flecken haben.
Gemeinden und Kantone können den Verkauf von ungenormten Obst und gemüse fördern. Zudem können sie zu dieser Thematik sensibilisieren und aufklären.
Indem der Verkauf von ungenormten Obst und Gemüse gefördert wird, werden Nachernteverluste reduziert.
Die vermeidbaren Lebensmittelverluste pro Kopf werden im Vergleich zu 2017 halbiert.
Wenn Obst und Gemüse, das nicht den Normungen entspricht, trotzdem verkauft und konsumiert wird, wird die Nahrungsmittelverschwendung eingedämmt.