Kantone und Gemeinden können günstigen Wohnraum fördern, indem sie entweder gemeinnützige Wohnbauträger fördern oder direkt subventionierten Wohnraum zur Verfügung stellen. Zudem können einkommensschwache Personen mit Mietzinsbeiträgen finanziell unterstützt werden.
Durch die Förderung und Bereitstellung von gemeinnützigem Wohnraum und die finanzielle Unterstützung von Mietenden werden der Zugang zu günstigem und angemessenen Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erhöht und einkommensschwache Personen finanziell entlastet.
Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Mietkosten stellen oftmals eine starke finanzielle Belastung für einkommensschwache Personen dar. Durch die Massnahme kann sichergestellt werden, dass die Mietkosten keinen zu hohen Anteil der Gesamtausgaben ausmachen und somit Menschen vor der Armut bewahren.