Kantone und Gemeinden können günstigen Wohnraum fördern, indem sie entweder gemeinnützige Wohnbauträger fördern oder direkt subventionierten Wohnraum zur Verfügung stellen. Zudem können einkommensschwache Personen mit Mietzinsbeiträgen finanziell unterstützt werden.
Durch die Förderung und Bereitstellung von gemeinnützigem Wohnraum und die finanzielle Unterstützung von Mietenden werden der Zugang zu günstigem und angemessenen Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen erhöht und einkommensschwache Personen finanziell entlastet.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Durch die Förderung und Bereitstellung von gemeinnützigem Wohnraum bleibt der Anteil des preisgünstigen Wohnraums erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht wodurch der Zugang zu günstigem und angemessenen Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen gewährleistet wird.