Kantonen und Gemeinden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu gehören z.B. Teillohnmodelle, Workshops, Coachings und aktive Arbeitsvermittlung.
Durch Vorbereitung und finanzielle Unterstützung werden für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen, Hürden für den Berufseinstieg bzw. -Wiedereinstieg abgebaut.
Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.
Durch die Förderung von Projekten zur Arbeitsintegration kann die Abhängigkeit von der Sozialversicherung langfristig reduziert werden.