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Förderung und Finanzierung von Projekten zur Arbeitsintegration

Publikationsdatum: 2. August 2022
Letzte Änderung: 28. September 2023
  • Gemeinde
  • Kanton
  • Lebensbedingungen
  • Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt
  • Bevölkerung
  • Umsetzung

Was ist die Massnahme?

Kantonen und Gemeinden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu gehören z.B. Teillohnmodelle, Workshops, Coachings und aktive Arbeitsvermittlung.

Wie wirkt sie?

Durch Vorbereitung und finanzielle Unterstützung werden für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen, Hürden für den Berufseinstieg bzw. -Wiedereinstieg abgebaut.

Unterziel 1.2

Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.

Beitrag der Massnahme

Durch die Arbeitsintegration erhöht sich die Chance auf eine Festanstellung der betroffenen Personen, wodurch sich die finanzielle Situation verbessert und sich das Risiko, unter der Armutsgrenze zu leben, verringert.

Beispiele zur Umsetzung der Massnahme

Kanton Basel Stadt
Freiwilliges Angebot für Sozialhilfebeziehende für eine regelmässige und unbefristete Stelle
Kanton Bern
Teillohnmodel, in welchem Sozialhilfebeziehende mit einem leistungsangepassten Lohn eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt nachgehen, mit dem Ziel einer späteren Festanstellung
Stadt Zürich
Workshops und Coaching um die Bewerbungschance zu verbessern
Winterthur
Verpflichtet ein einmonatiger Arbeitseinsatz, um die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Teilnehmenden zu fördern und somit einen Bezug von Sozialhilfe zu vermeiden
Kanton Waadt
Arbeitsintegrationsprojekt für Personen über 50
Lugano
LuganoNetWork
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