Kantonen und Gemeinden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu gehören z.B. Teillohnmodelle, Workshops, Coachings und aktive Arbeitsvermittlung.
Durch Vorbereitung und finanzielle Unterstützung werden für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen, Hürden für den Berufseinstieg bzw. -Wiedereinstieg abgebaut.
Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Durch die Arbeitsintegration erhöht sich die Chance auf eine Festanstellung der betroffenen Personen, wodurch sich die finanzielle Situation verbessert und sich das Risiko, unter der Armutsgrenze zu leben, verringert.