Kantonen und Gemeinden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu gehören z.B. Teillohnmodelle, Workshops, Coachings und aktive Arbeitsvermittlung.
Durch Vorbereitung und finanzielle Unterstützung werden für Langzeitarbeitslose, Sozialhilfebeziehende und Personen mit Leistungseinschränkungen, Hürden für den Berufseinstieg bzw. -Wiedereinstieg abgebaut.
a) Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert. b) Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Durch die Arbeitsintegration erhöht sich die Chance auf eine Festanstellung der betroffenen Personen, wodurch sich deren ökonomische Unabhängigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verbessert.