Kantone können die Humusbewirtschaftung fördern, indem sie Landwirtschaftsbetriebe bei der Erstellung einer Humusbilanz unterstützen und humusaufbauende Massnahmen finanziell entschädigen. In einer Humusbilanz werden die Zufuhr und der Abbau von organischer Substanz verglichen. Sie ist ein praktisches Hilfsmittel um abzuschätzen, ob die Bewirtschaftung den Humusgehalt fördern oder erhalten kann oder ob ein Risiko für Humusverlust besteht.
Landwirtinnen und Landwirte werden für die Förderung und den Erhalt der Humusbodenschicht sensibilisiert und finanziell unterstützt. Durch das Ausfüllen einer Humusbilanz können Massnahmen gezielt ausgerichtet werden.
Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Bis 2030 wird der Bodenverbrauch im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.
Die Förderung und Erhalt des Humusgehalts im Boden sowie gezielte Massnahmen, um das Risiko für Humusverlust zu senken tragen dazu bei, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.